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AGB


I. Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die mit unseren Kunden geschlossenen Verträge. Wir haben uns dabei um ein ausgewogenes Verhältnis der beiderseitigen Interessen bemüht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht jedes Vertragsverhältnis bis in die Einzelheiten individuell aushandeln können. Bestimmte Grundsätze gelten in gleicher Weise für sämtliche Verträge. Nur so ist ein rationelles Arbeiten auch im Interesse des Kunden möglich.


II. Abwehrklausel

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden können wir nicht anerkennen, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Abweichungen, insbesondere nachträgliche Vertragswünsche, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender, abweichender oder ergänzender Bedingungen des Kunden Leistungen erbringen.


III. Angebot

1. An uns gerichtete Bestellungen sind ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch das Übersenden der bestellten Ware oder durch Übersenden einer Auftragsbestätigung anzunehmen.
2. Wir behalten uns vor, zur Abwicklung der Aufträge personenbezogene Daten zu speichern.
3. Müssen zur Vertragserfüllung behördliche oder sonstige Erlaubnisse eingeholt werden, gehört dies zu den Aufgaben des Kunden.
4. Nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
5. An den Angebotsunterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor der Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller bzw. Kunde unserer schriftlichen Zustimmung.


IV. Leistungsumfang und -zeitpunkt

1. Für den Leistungsumfang ist die Auftragsbestätigung bzw. das Angebot maßgebend. Wir sind bemüht, die in der Auftragsbestätigung angegebene Zeit für die Leistung exakt einzuhalten. Auf etwaige Verzögerungen werden wir hinweisen. Wird der angegebene Zeitpunkt um mehr als 4 Wochen überschritten, ist der Kunde nach Ablauf einer schriftlich zu setzenden Nachfrist von weiteren zwei Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, falls wir nachweisen, dass uns vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aufgrund einer fahrlässigen Pflichtverletzung nicht vorzuwerfen ist. Der Rücktritt ist dem Kunden nicht möglich, wenn wir nachweisen, dass die Verzögerung nicht von uns verschuldet ist. Dies ist der Fall, wenn die vom Kunden zu liefernden Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben nicht rechtzeitig eingegangen und vereinbarte Vorauszahlungen nicht rechtzeitig geleistet worden sind. Dies gilt auch, wenn wir aufgrund höherer Gewalt, wie Streik, Aussperrung oder infolge behördlicher Anordnungen, Auflagen usw. an der Einhaltung der Frist gehindert sind. Die Vertragserfüllung erfolgt, sobald das Hindernis beseitigt ist.
2. Es ist unser Recht, die Verpackung, die Versandart und den Versandweg nach bestem Ermessen selbst zu bestimmen.
3. Wird die Vertragserfüllung durch Umstände verhindert, die der Kunde zu vertreten hat, haben wir das Recht, nach einer fruchtlosen Mahnung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Ebenso haben wir das Recht zur Leistungsverweigerung, falls die bestellte Ware nicht mehr lieferbar ist. Hierüber werden wir unsere Kunden unverzüglich informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen zurückerstatten.
4. Bei Annahmeverzug haben wir das Recht, sämtliche damit verbundene Kosten für vergebliche Vorbereitungsarbeit, Anlieferung, Lagerung usw. zu verlangen.
5. Gefahrübergang hinsichtlich des Untergangs einer zu liefernden Ware oder Maschine, deren Beschädigung u.ä. ist der Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden oder an dessen Beauftragten. Bei vereinbartem Versand geht die Gefahr mit dem Absenden und bei der verzögerten Abnahme zum Zeitpunkt des vereinbarten Lieferzeitpunktes über.
6. Die Person des Kunden, die den Lieferschein unterzeichnet, ist uns gegenüber als zur Abnahme der Ware und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt. Durch die Unterzeichnung des Lieferscheins gilt unsere Leistung als erbracht.


V. Leistungsvorbehalt, Schadensersatz

1. Wir behalten uns das Recht vor, bei Zahlungseinstellungen oder Zahlungsrückständen, bei Insolvenz- und Vergleichsanträgen und bei Bekanntwerden von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden entweder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen oder nur nach Vorauszahlung oder gegen Nachnahme zu liefern. bzw. tätig zu werden. Wird die vereinbarte Vorauszahlung vom Kunden trotz Mahnung nicht geleistet, steht uns das Recht zum Vertragsrücktritt und der Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung zu.
2. Für den Fall des Rücktritts haben wir das Recht, 20 % der Vertragssumme als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Uns und dem Kunden ist es unbenommen, einen höheren oder niedrigeren konkreten Schaden nachzuweisen, der dann anstelle des pauschalierten Schadens tritt.


VI. Preise und Zahlungen

1. Für den gewerblichen Kunden sind unsere Preise Nettopreise, zu denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt. Für die übrigen Kunden geben wir Endpreise an.
2. Sollte sich die Leistung oder die Durchführung der Dienstleistung um mehr als vier Monate verzögern, ohne dass dies von uns zu vertreten ist, können wir den dann gültigen Preis verlangen.
3. Unsere Leistungen wie folgt zur Zahlung fällig:
- Vorauskasse
- Zahlung auf Rechnung
4. Sofern Kauf auf Rechnung gewählt wird gerät der Kunde 14 Tage nach Zugang der Rechnung und Ablauf der darin angesetzten Zahlungsfrist in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Die gesetzlichen Verzugszinsen betragen gegenüber gewerblichen Kunden 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. 5. Die Preise verstehen sich, sofern keine andere Vereinbarung getroffen worden ist, ab Werk einschließlich der Verladung im Werk.


VII. Haftung für Mängel der Leistung

1. Die gelieferte Ware ist nach Erhalt sofort auf Mängel und Vollständigkeit zu untersuchen. Im kaufmännischen Verkehr sind uns Rügen unverzüglich schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Ansonsten gilt die Ware als einwandfrei abgenommen.
2. Sollte unsere Leistung mangelhaft sein, so werden wir kostenfrei für den Kunden nachliefern bzw. nachbessern. Weitergehende Ansprüche stehen dem Kunden zunächst nicht zu. Sollte allerdings auch ein zweiter Nachlieferungs- bzw. Nacherfüllungsversuch fehlschlagen und der Nachweis eines fortbestehenden Mangels geführt werden, hat der Kunde das Recht, den Kaufpreis angemessen zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, falls wir nachweisen, dass uns vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aufgrund einer fahrlässigen Pflichtverletzung nicht vorzuwerfen ist.


VIII. Einstandspflicht, Fristen

1. Die Einstandsfrist für die Mängelbeseitigung an der von uns gelieferten oder montierten Ware beträgt 12 Monate, beginnend mit der Übergabe, falls der Abnehmer kein Verbraucher ist. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für Verschleißteile reduziert sich die Einstandsfrist auf die gewöhnliche Lebensdauer des Verschleißteiles.


IX. Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht, Geheimhaltung

1. Die zu liefernde Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Deshalb darf sie vorher nicht weiterveräußert oder sicherungsübereignet werden. Wird die Ware trotz des Verbotes weiterveräußert, so steht uns der Vergütungsanspruch gegenüber dem Dritten zu.
2. Pfändungen der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware hat uns der Kunde sofort mitzuteilen.
3. Das Urheberrecht an allen Zeichnungen, Kostenanschlägen und Schriftstücken, soweit sie Gegenstand des Entwurfs sind, verbleiben uns. Sie dürfen ohne unsere vorherige Genehmigung weder zu anderen Zwecken, als wozu sie dem Empfänger anvertraut worden sind benutzt, noch Dritten, insbesondere Wettbewerbern, in Original oder Kopie überlassen oder sonst irgendwie mitgeteilt oder zugänglich gemacht werden.
4. Jede Vervielfältigung ist untersagt, sämtliche Unterlagen verbleiben unser ausdrückliches Eigentum und sind, sofern wir mit der Ausführung nicht beauftragt werden, an uns zurückzugeben. Bei Verwendung unserer Vorlagen und Zeichnungen erlauben wir uns Planungskosten gemäß HOAI zu berechnen.
5. Der Kunde darf die vertraulichen Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die ihm im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, nicht an Dritte weitergeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsende.


X. Gerichtsstand

Sollte ein Rechtsstreit aus dem oder über das Vertragsverhältnis notwendig werden, soll, soweit die Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, dieser vor dem Amtsgericht Bensheim oder dem Landgericht Darmstadt geführt werden.


XI. Schlussbestimmung

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nicht wirksam sein, gilt stattdessen die gesetzliche Vorschrift. Die übrigen Bestimmungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen werden davon jedoch nicht berührt und gelten fort.